Jugendforum
Wir für Euch!
Was ist das JuFo?
Ein Forum ist ein zentraler Ort für eine öffentliche Diskussion über bestimmte und Zielgruppen orientierte Themen.
Beim Jugendforum (JuFo) ist dies ähnlich. Hier treffen sich engagierte Jugendliche um die Interessen ihrer Kameradinnen und Kameraden aus den einzelnen Jugendfeuerwehren an die Kreisjugendfeuerwehr zu formulieren und weiter zugeben.
Im JuFo werden auch Ideen für die Zukunft der Jugendfeuerwehren entwickelt.
Im JuFo sollen aktuelle Themen und Probleme der einzelnen Jugendfeuerwehren und Ihrer Mitglieder besprochen und bearbeitet werden.
Es soll eine zusätzlich eine Austauschplattform der einzelnen Jugendfeuerwehren und ihrer Mitglieder sein.
Im JuFo können Dinge mit anderen gleich interessierten Jungendlichen besprochen werden und gemeinsame Antworten auf viele verschiedene Fragen gefunden werden. Sei es zum allgemeinen Jugendfeuerwehrdienst, Probleme von Jugendlichen in unserer Gesellschaft sowie historische, momentane und zukünftige Entwicklungen und hilft daher die Jugendfeuerwehren stärker nach deren Vorstellungen zu gestalten.
Wir können auch Arbeitsaufträge vom Kreisjugendfeuerwehrausschuss bekommen sowie Stellungnahme zu bestimmten Themen abgeben.
Wer sind wir?
Wir, die Mitglieder des Jugendforums der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück, sind 2 Vertreter der Jugendfeuerwehren aus den einzelnen Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard.
Wir bleiben 2 Jahre im Amt und werden durch unseren Sprecher, zurzeit Fabian Gras, im Kreisjugendfeuerwehrausschuss vertreten. Unser Sprecher(in) und seine Stellvertreter (in) – das Sprecherteam – vertreten uns im Landesjugendforum der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz.
Die Mitglieder sind über das aktuelle Adressverzeichnis der JF-Rhein-Hunsrück bzw. über den Verbandsgemeindesprecher zu erfahren.
Wie läuft das Jugendforum ab?
Es finden etwa 2-3 Treffen im Jahr statt, wobei es ein Wochenende gibt. Ansonsten treffen wir uns tage- bzw. stundenweise.
Bei diesen Treffen werden die zu behandelten Themen erarbeitet und Abstimmungen getroffen. Es können auch Arbeitsgruppen gebildet werden, die sich dann auch zwischen den Sitzungen treffen können.
Die Mitglieder sollen aber auch den Jugendlichen und den Jugendfeuerweh warte darüber berichten, was im JuFo besprochen und entschieden wird.
So können auch vor Ort Ideen oder Lösungen gesammelte werden, die die Mitglieder wieder in das JuFo einbringen können.
Was haben wir schon erreicht?
Wir haben 2008 das Kreiszeltlager mit organisiert und auf unseren Wunsch unter ein Lagermotto gestellt.
Auch haben wir den Speiseplan erarbeitet.
Im November 2011 haben wir Flyer über die nachfolgenden Themen geschaffen:
- Das Jugendforum
- Der Jugendgruppensprecher
Welche Themen stehen an?
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mitgliederwerbung
- Nachwuchsförderung
- Überlegung zu Aktivitäten für Jugendliche
- Schaffung eines Adressverzeichnisses der Jugendgruppensprecher in den JFen
Arbeitsordnung
1. Zusammensetzung
1.1 Das Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück besteht aus den nach demokratischen Grundsätzen entsandten
Vertretung Stadt Boppard und den Verbandsgemeinden des Rhein-Hunsrück-Kreises Der/die Fachbereichsleiter/in
Jugendforum, Vertreter/innen aus dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss nehmen an den Sitzungen teil und stehen
unterstützend und beratend zur Seite.
1.2 Die entsendeten Vertreter/innen, in der Regel die VG- bzw. Stadtvertreter/innen, sollen nicht jünger als 12 Jahre und
bereits seit einem Jahren Mitglied einer Jugendfeuerwehr sein.
1.3 Im Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück können jeweils zwei Mitglieder der Stadt Boppard und den
Verbandsgemeinden mitwirken.
1.4 Bei Verhinderung eines/einer Vertreters/in kann ein anderer/eine andere Stadt- oder VG-Vertreter/in nach Maßgabe 1.2.
zur Sitzung des Jugendforums der Jugendfeuerwehr Rhein- Hunsrück entsendet werden.
1.5 Stimmberechtigt sind:
– Je ein/e Vertreter/in der VG- bzw. Stadtjugendfeuerwehren der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück.
1.6 Die Mitgliedschaft im Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück endet mit Beginn des 22. Lebensjahres.
Eine bereits begonnene Wahlperiode kann vollendet werden.
2. Wahlen
2.1 Das Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück wählt einen/e Sprecher/in, zwei gleichberechtigte
Stellvertreter/innen sowie einen/e Schriftführer. Sie sollen aus unterschiedlichen Verbandsgemeinenden / Stadt Boppard
kommen.
2.2 Die Amtsdauer des/der Sprecher/in, der Stellvertreter/innen und des/der Schriftführers/in betragen zwei Jahre.
2.3 Die Sprecher/innen und der/die Schriftführer/in werden mit absoluter Mehrheit gewählt, alle anderen Beschlüsse des
Jugendforums werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
2.4 Beschlüsse des Jugendforums werden auf Antrag schriftlich abgestimmt.
2.5 Falls eine Stichwahl notwendig werden sollte, ist diese als Mittel zugelassen.
2.6 Bei Nichterfüllung der anvertrauten Aufgaben kann der/die Sprecher/in, der/die Stellvertreter/innen oder der/die
Schriftführer/in abgewählt werden. In diesem Fall ist der/die Betroffene zu hören. Ein entsprechender Antrag auf Abwahl
muss von mindestens 3 Mitgliedern des Jugendforums aus verschiedenen Verbandsgemeinden- bzw. der Stadt Boppard
unterzeichnet sein und vier Wochen vor der nächsten Beratung des Jugendforums schriftlich bei dem
Kreisjugendfeuerwehrwart schriftlich eingehen. Außerdem muss bei einem solchen Vorhaben der/die
Kreisjugendfeuerwehrwart/in, sowie der/die Fachbereichsleiter/in Jugendforum informiert werden.
2.7 Für die Abwahl ist eine Zweidrittelmehrheit zwingend erforderlich.
3. Sprecher/in
3.1 Als Sprecher/in kann jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendforums gewählt werden, das bereits an mindestens
einer Sitzung des Jugendforums teilgenommen hat. Bei einer Wiederwahl ist es möglich, dass der/die Sprecher/in nicht
mehr ein gewählter/eine gewählte Vertreter/in eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt ist
3.2 Für die Wahl des Sprechers/der Sprecherin steht jeder Verbandsgemeinde und der Stadt Boppard eine Stimme zu. Die
Wahl erfolgt auf Antrag schriftlich.
3.3 Der/die Sprecher/in vertreten das Jugendforum entsprechend der Satzung der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück. Die
Verteilung der Aufgabenbereiche wird von dem/der Sprechern/innen in Absprache mit dem Fachbereichsleiter
Jugendforum selbst vorgenommen. Hauptaufgabe des/der Sprecher/in ist die Vertretung der Interessen des
Jugendforums der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück im Landesjugendforum. Gleiches gilt für die Aufgabe des/der
Jugendforums-Vertreters/in mit Sitz und Stimme in dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss der Jugendfeuerwehr
Rhein-Hunsrück.
3.4 Der/die Sprecher/in der/die die Vertretung des Kreises im Landesjugendforum wahrnimmt beachtet folgende Richtlinien
für die Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit: Über seine/ihre Tätigkeit ist er dem Jugendforum der Jugendfeuerwehr
Rhein-Hunsrück Rechenschaft schuldig, ebenso über eine zweimalige Nichtteilnahme an den Sitzungen des
Landesjugendforums. Des Weiteren muss er/sie bei der Teilnahme am Landesjugendforum folgende Personen darüber
schriftlich in Kenntnis setzen:
– den Träger seiner Jugendfeuerwehr
– den/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in
3.5 Der/die Sprecher/in der/die die Vertretung des Jugendforums in dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss der
Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück wahrnimmt beachtet folgende Richtlinien für die Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit:
Über seine/ihre Tätigkeit ist er dem Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück Rechenschaft schuldig, ebenso
über eine zweimalige Nichtteilnahme an den Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrausschusses.
3.6 Die Sprecher/innen dürfen innerhalb ihrer Amtszeit zurücktreten. Der Rücktritt sollte spätestens 6 Wochen vor der
nächsten Sitzung schriftlich bei dem/der Kreisjugendfeuerwehrwart/in der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück eingehen.
Über einen Rücktritt werden die Mitglieder des Jugendforums mit der Einladung zur nächsten Sitzung informiert. In dieser
Sitzung erfolgt die Neuwahl.
4. Schriftführer/in
4.1 Als Schriftführer/in kann jedes stimmberechtigte Mitglied des Jugendforums gewählt werden, das bereits an mindestens
einer Sitzung des Jugendforums teilgenommen hat.
4.2 Für die Wahl des/der Schriftführers/in steht jeder Verbandsgemeinde und der Stadt Boppard eine Stimme zu. Die Wahl
erfolgt auf Antrag schriftlich.
4.3 Der/die Schriftführer/in verfasst von jeder Sitzung des Kreisjugendforums ein Protokoll, was nach Genehmigung durch
den/die Fachbereichsleiter/in Jugendforum, von dem/der Schriftführer/in an alle Mitglieder des Jugendforums, den/die
Kreisjugendfeuerwehrwart/in, und dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück versendet
wird.
4.4 Der/die Schriftführer/in darf innerhalb seiner/ihrer Amtszeit zurücktreten. Der Rücktritt sollte spätestens 6 Wochen vor der
nächsten Sitzung schriftlich bei dem Kreisjugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück eingehen. Über
einen Rücktritt werden die Mitglieder des Jugendforums mit der Einladung zur nächsten Sitzung informiert. In dieser
Sitzung erfolgt die Neuwahl.
5. Projektleiter/in
5.1 Als Projektleiter/in kann jedes Mitglied des Jugendforums von dem/der Fachbereichsleiter/in Jugendforum in Absprache
mit den Sprechern/innen bestimmt werden, das bereits an mindestens einer Sitzung des Jugendforums teilgenommen
hat.
5.2 Der/die Projektleiter/in koordiniert aktuelle Themen, an dem das Jugendforum arbeitet. Dabei ist er/sie zuständig für die
Berichtserstattung über den aktuellen Sachstand des Projektes gegenüber den anderen Mitgliedern des Jugendforums.
Darüber hinaus ist der/die Projektleiter/in bei zusätzlichen Terminen, die innerhalb dieses Projektes anstehen dafür
verantwortlich, dass alle Personen, die an diesem Projekt beteiligt sind, dies den entsprechenden Stellen mitteilen (siehe
Punkt 3.4.).
5.3 Der/die Projektleiter/in verfasst über jede zusätzliche Aktivität (Treffen, Sitzungen oder Tagungen) seines Projektes ein
Protokoll, was an den/die Fachbereichsleiter/in Jugendforum, alle Mitglieder des Jugendforums der Jugendfeuerwehr
Rhein-Hunsrück, den/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in und dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss der Jugendfeuerwehr
Rhein-Hunsrück versendet wird.
5.4 Der/die Projektleiter/in darf innerhalb seiner/ihrer Amtszeit zurücktreten. Der Rücktritt sollte spätestens 6 Wochen vor der
nächsten Sitzung schriftlich bei dem/der Kreisjugendfeuerwehrwart/in der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück eingehen.
Über einen Rücktritt werden die Mitglieder des Jugendforums mit der Einladung zur nächsten Sitzung informiert. In dieser
Sitzung erfolgt eine Neubesetzung dieser Funktion.
5.5 Bei Beendigung des Projektes endet auch die Tätigkeit des Projektleiters/in.
6. Geschäftsführende Leitung des Jugendforums
Die geschäftsführende Leitung des Jugendforums setzt sich aus dem/der Sprecher/in, den beiden Stellvertretern/-innen, dem/der Schriftführer/-in und dem/der Fachbereichsleiter/in Jugendforum zusammen.
7. Grundlegendes zum Jugendforum
7.1 Das Jugendforum vertritt die Interessen der Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Rhein – Hunsrück unter Berücksichtigung
der besonderen Interessen der Jugendarbeit. Unter gleichen Voraussetzungen wird das Jugendforum auch von
dem/von der Fachbereichsleiter/in Jugendforum unterstützt, betreut und koordiniert, sowie dem
Kreisjugendfeuerwehrausschuss der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück.
7.2 Für die Mitarbeit im Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück muss das Mitglied eine „ständige Entsendung zur
Mitarbeit im Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück“ von seinem Träger seiner örtlichen Jugendfeuerwehr
an den/der Kreisjugendfeuerwehrwart Rhein-Hunsrück schicken. Dies hat aus versicherungstechnischen Gründen zu
erfolgen. (Ein Muster kann beim Kreisjugendfeuerwehrwart angefordert werden).
7.3 Das Jugendforum tagt mindestens einmal im Jahr. Bei Bedarf können auf Antrag, der durch den/die
Fachbereichsleiter/in Jugendforum an den/die Kreisjugendfeuerwehrwart/in gestellt wird, weitere Beratungen
genehmigt werden.
7.5 Die Arbeit des Jugendforums ist im Einklang mit der Satzung der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück durchzuführen.
7.6 Bei Anfragen zur Mitarbeit in Fremdgremien ist eine Kooperation nach Abstimmung mit dem/der
Kreisjugendfeuerwehrwart/in möglich. Darüber sind ebenfalls der/die Fachbereichsleiter/in Jugendforum, sowie dem
Kreisjugendfeuerwehrausschuss der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück zu informieren.
7.7 Folgendes Logo ist zur Repräsentation des Jugendforums der Jugendfeuerwehr Rhein- Hunsrück bestimmt:
8. Inkrafttreten
Die Arbeitsordnung für das Jugendforum der Jugendfeuerwehr Rhein-Hunsrück tritt nach Abstimmung mit dem Kreisjugendfeuerwehrausschuss und der Jugendfeuerwehrwartebesprechung mit Wirkung vom 27.10.2011 in Kraft.
Mit der Änderung der Punkte 1.2 und 1.6 vom 29.11.2014 wurden die beiden Punkte ersetzt
Kratzenburg, 29.11.2014
- Kim-David Kurz (Sprecher Jugendforum)
- Alfred Gras (Kreisjugendfeuerwehrwart)
- Fabian Gras (Fachbereichsleiter Jugendforum)